Zulassung.

VORAUSSETZUNGEN.

Zur Kreativschule werden Kreative aus den Bereichen Art und Text zugelassen, die seit mindestens einem Jahr in einer LSA-Agentur oder Nicht-LSA-Agentur angestellt sind und deren Kreativleitung Mitglied im ADC ist. In Ausnahmefällen können auch talentierte Kreative aus anderen Agenturen aufgenommen werden. Die Teilnehmer der Kreativschule müssen während der Kursdauer agenturintern durch eine für sie verantwortliche Person betreut werden.
Diese Person verpflichtet sich gegenüber dem Teilnehmer und der Schule, die Ausbildung während der praktischen Arbeit in der Agentur zu vertiefen. Sie ist Ansprechpartner des Schulrates im Falle von auftretenden Problemen seitens des Teilnehmers mit der Schule oder der Agentur.

BEWERBUNG.

Die Kandidaten müssen sich mit einem persönlichen Brief und entsprechenden Arbeitsproben beim Schulrat vorstellen. Diesen Unterlagen muss ein Empfehlungsschreiben der in der Agentur verantwortlichen Person beigelegt werden. Anhand der Anmeldung wird der Schulrat über die Aufnahme entscheiden. Vertragspartner der ADC/LSA-Kreativschule ist die Agentur.
  • ADC Schweiz
  • BSW